Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf – Tipps vom Juristen Sven Schwarzat
Posted by PM-Ersteller - 07/11/24 at 05:11:03 pmRechtsirrtümer können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Dennoch gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke und Irrtümer, die Käufer beachten sollten. In diesem Artikel werden die häufigsten Rechtsirrtümer beim Immobilienkauf beleuchtet, um potenzielle Käufer vor teuren Fehlern zu warnen. Sven Schwarzat, studierter Jurist und mittlerweile Immobilieninvestor, gibt Einblicke.
1. Der Glaube, dass alle Informationen im Exposé vollständig sind
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass alle Informationen, die im Exposé einer Immobilie aufgeführt sind, vollständig und korrekt sind. Käufer gehen oft davon aus, dass sie sich auf diese Angaben verlassen können. In Wirklichkeit können wichtige Details fehlen oder ungenau sein. Es ist ratsam, zusätzliche Informationen beim zuständigen Bauamt einzuholen und eine Besichtigung der Immobilie durchzuführen. Insbesondere sollten Käufer den Zustand der Immobilie genau prüfen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
2. Die Vorstellung, dass ein mündlicher Kaufvertrag bindend ist
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein mündlicher Kaufvertrag rechtlich bindend ist. In Deutschland ist ein Immobilienkaufvertrag gemäß § 311b BGB nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Ein mündlicher Vertrag hat keine rechtlichen Folgen und kann im Streitfall nicht durchgesetzt werden. Käufer sollten immer darauf bestehen, dass der Kaufvertrag von einem Notar aufgesetzt und beurkundet wird, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
3. Die Annahme, dass die Nebenkosten im Kaufpreis enthalten sind
Viele Käufer vergessen, dass beim Immobilienkauf nicht nur der Kaufpreis an sich, sondern auch erhebliche Nebenkosten anfallen. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Nebenkosten können bis zu 10% des Kaufpreises betragen. Käufer sollten sich vorab über diese Kosten informieren und ihr Budget entsprechend planen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
4. Die Überzeugung, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass der Verkäufer für alle Mängel an der Immobilie haftet. In vielen Fällen wird im Kaufvertrag eine sogenannte „Besichtigungsklausel“ vereinbart, die den Verkäufer von der Haftung für sichtbare Mängel entbindet. Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel selbst für die Prüfung der Immobilie verantwortlich sind und eventuelle Mängel im Vertrag festhalten sollten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Fazit
Der Immobilienkauf kann eine komplexe Angelegenheit sein, die mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Käufer sollten sich über die häufigsten Rechtsirrtümer im Klaren sein und sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Information sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden und den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.
Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.
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Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
Deutschland
fon ..: 034444909876
web ..: http://www.schwarzat-capital.de
email : info@schwarzat-capital.de
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Verletzung der Religionsfreiheit und Intoleranz lösen internationale Kontroverse aus
Posted by PM-Ersteller - 05/11/24 at 10:11:30 amSüdkoreanische Kommune sagt internationale Veranstaltung mit 30.000 Teilnehmern aus 78 Ländern ab und verursacht internationalen Schaden
Am 29. Oktober löste eine Verwaltungsentscheidung einer südkoreanischen Regierungsbehörde eine internationale Kontroverse aus, die Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit weckte und einen erheblichen finanziellen Schaden verursachte.
Das „Forum für religiöse Leiter und Abschlussfeier“, eine gemeinsame Initiative zweier prominenter religiöser Organisationen, sollte in Paju, Südkorea, stattfinden. Zu der Veranstaltung wurden über 30.000 Teilnehmer aus 57 Ländern erwartet, darunter 1.000 Religionsvertreter des Christentums, Buddhismus, Islam und Hinduismus.
Die Gyeonggi Tourism Organization, eine öffentliche Einrichtung der Provinz Gyeonggi, stornierte jedoch plötzlich und ohne Vorankündigung die Anmietung des Veranstaltungsortes. Diese Entscheidung in letzter Minute hat zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die internationale Veranstaltung geführt. Die Organisatoren der Veranstaltung erklärten, die Absage stelle einen verfassungswidrigen Akt der Diskriminierung einer bestimmten Religion dar und verletze die Religionsfreiheit, die Menschenrechte und ein ordnungsgemäßes Rechtsverfahren.
Die gastgebenden Organisationen, die Gesellschaft für buddhistische nationale Wiedervereinigung Koreas und die Shincheonji Kirche Jesu, erklärten, sie hätten am 23. und 28. Oktober die offizielle Bestätigung erhalten, dass keine Absage geplant sei. Sie sagten auch, dass die einseitige Absage eine unangemessene Verwaltungsmaßnahme sei, die sich gegen eine bestimmte religiöse Gruppe richte. Sie betonen ferner, dass andere für denselben Tag geplante Veranstaltungen nicht betroffen waren, was darauf schließen lässt, dass die Absage „eine Verwaltungsentscheidung war, die durch den Widerstand von einer bestimmten religiösen Gruppe verursacht wurde“, was „gegen den in der Verfassung garantierten Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat verstößt.“
Die Tourismusorganisation von Gyeonggi begründete die Absage mit Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit den jüngsten nordkoreanischen Aktionen und den geplanten Aktivitäten einer nordkoreanischen Überläufergruppe. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass andere Veranstaltungen, wie zivile Fahrradtouren und Besuche ausländischer Touristen in der DMZ, in demselben ausgewiesenen Gelände erlaubt seien.
Der Vorfall hat die internationale Debatte über Religionsfreiheit und Toleranz in Südkorea neu entfacht. Der Bericht des US-Außenministeriums über die internationale Religionsfreiheit hat bereits früher auf Probleme wie die Verfolgung der Shincheonji Kirche Jesu und die Weigerung der Regierung, den Bau von Moscheen zu genehmigen, hingewiesen.
Die Vereinigung für buddhistische nationale Vereinigung Koreas und die Shincheonji Kirche Jesu rufen die südkoreanische Regierung auf, die Religionsfreiheit zu respektieren, die Menschenrechte zu wahren und diese ungerechte Entscheidung zu korrigieren. Sie rufen internationale Organisationen auf, diese Situation zu beobachten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Religionsfreiheit zu ergreifen.
Web: https://www.shincheonji.org/
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SCJ Berlin e.V. c/o
Herr Markus Roscher
Kottbusser Damm 75
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Preisverleihung: Ingrid zu Solms-Stiftung ehrt Ruth Halperin-Kaddari, Monika Hauser und Anne-Sophie Bertrand
Posted by PM-Ersteller - 01/11/24 at 09:11:09 amFür ihr großartiges Engagement werden am 2. November 2024 drei Frauen ausgezeichnet.
Mit einem feierlichen Festakt werden am 2. November 2024 in Bad Homburg drei starke Frauen geehrt: Die renommierte Ingrid zu Solms-Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main ist international aktiv und zeichnet jährlich Frauen aus, die sich in besonderer Weise für Forschung und Wissenschaft, Kultur oder Menschenrechte einsetzen. In diesem Jahr erhalten Dr. Monika Hauser den Menschenrechtspreis 2023 und Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari den Menschenrechtspreis 2024, außerdem bekommt Anne-Sophie Bertrand den Kulturpreis 2024.
Zu den Preisträgerinnen:
Dr. med. Dr. h.c. Monika Hauser Gründerin und Vorständin von _medica mondiale e.V._
Monika Hauser wurde 1959 in der Schweiz geboren und ist dort auch aufgewachsen; als Kind Südtiroler Eltern ist sie italienische Staatsbürgerin. Ihr Lebensweg hat viele internationale Stationen: Abitur in der Schweiz, Aufenthalte in Israel und Sri Lanka, Medizinstudium in Innsbruck, dort auch 1984 die Promotion, Staatsexamen in Bologna/Italien; danach die deutsche Approbation, Ausbildung zur Fachärztin für Gynäkologie in Essen und Köln. Köln wird schließlich ihr Lebensmittelpunkt.
Ende 1992 erfährt Monika Hauser über die Medien von den Massenvergewaltigungen an bosnischen Frauen während des Balkan-Krieges. Sie fährt ins Kriegsgebiet, um zu helfen. Gemeinsam mit rund 20 bosnischen Fachfrauen, Psycholog:innen und Ärzt:innen, eröffnet sie im April 1993 in der Stadt Zenica das Frauentherapiezentrum Medica Zenica und hilft Frauen und Mädchen, die im Krieg vergewaltigt wurden. Kurze Zeit später entsteht _medica mondiale_ in Köln.
_medica mondiale_ ist eine feministische Frauenrechts- und Hilfsorganisation. Gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen unterstützt sie Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, und setzt sich für Frauenrechte und die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ein. Heute ist _medica mondiale_ gemeinsam mit 31 Partnerorganisationen in 13 Ländern aktiv, darunter Afghanistan und Irak, Westafrika und die Region große Seen Afrikas sowie Südosteuropa.
_medica mondiale_ arbeitet interdisziplinär: Traumatisierte Frauen erhalten ganzheitliche medizinische, psychosoziale und rechtliche Unterstützung, verbunden mit politischer Menschenrechts- und Aufklärungsarbeit.
Als Pionierinnen entwickelten Monika Hauser und ihre Kolleginnen von Anfang an innovative Fachstandards, die stress- und traumasensibel die Situation der Frauen vor Ort berücksichtigen. Mit ihrer Menschenrechts- und Aufklärungsarbeit kämpft sie weltweit gegen sexualisierte Kriegsgewalt und fordert nachdrücklich die Bestrafung der Täter und Geschlechtergerechtigkeit ein.
„Die Zusammenarbeit mit den Partner:innen weltweit gibt mir Hoffnung und Kraft. Trotz fortwährender Gewalt und unter gefährlichsten Umständen kämpfen sie weiter, bleiben solidarisch und aktivistisch. Dabei brauchen sie unsere Unterstützung. Und das ist meine Aufforderung und Ermunterung an alle: Wir alle tragen Verantwortung, uns einzusetzen. Es liegt an uns allen, etwas zu verändern. Und ich bin sicher: wenn wir uns zusammenschließen, können wir Mauern einreißen und die Welt verändern.“
Für dieses Engagement wurde sie bereits mehrfach gewürdigt: Dazu zählen beispielsweise die Auszeichnung „Frau des Jahres“ der ARD-Tagesthemen, der Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen, der Nord-Süd-Preis des Europarates, die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärztekammer und der Alternative Nobelpreis.
Für dieses bewundernswerte, jahrzehntelange Engagement wird Dr. Monika Hauser mit dem Menschenrechtspreis 2023 der Ingrid zu Solms Stiftung ausgezeichnet.
Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari ist Expertin für Familienrecht und internationale Frauenrechte. Sie ist Gründungsdirektorin des Rackman Center for the Advancement of the Status of Women an der juristischen Fakultät der Bar-Ilan-Universität in Israel. Im Dezember 2018 beendete sie drei Amtszeiten im UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), in dem sie zweimal als stellvertretende Vorsitzende sowie als erste Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Untersuchungen fungierte. Sie ist eine renommierte Rednerin in akademischen und beruflichen Foren. Auch ihre Publikationen sprechen für sich, beispielsweise: Women in Israel (University of Pennsylvania Press, 2004) und CEDAW: A Commentary, 2nd Edition (Mitherausgeberin, Oxford University Press, 2023).
Sie erhielt zahlreiche Forschungsstipendien und internationale Auszeichnungen, darunter die Ehrendoktorwürde der Brandeis University und den Women of Courage Award des US-Außenministeriums. 2018 wurde sie von Apolitical zu einer der 100 einflussreichsten Personen in der Geschlechterpolitik weltweit ernannt.
Zur Zeit ist sie am Dinah-Projekt 7/10 beteiligt, das sich aus international anerkannten Akademikern, Rechtsexperten und ehemaligen hochrangigen Beamten zusammensetzt. Es wurde als Reaktion auf die von der Hamas am 7. Oktober 2023 begangenen sexuellen Gewalttaten und geschlechtsspezifischen Verbrechen gegründet. Das Dinah-Projekt 7/10 befasst sich mit den Herausforderungen, denen sich Staaten und internationale Institutionen bei ihren Bemühungen um die Verfolgung der Täter dieser Verbrechen gegenübersehen. Es steht unter der Schirmherrschaft des Ruth and Emanuel Rackman Center for the Advancement of Women an der Bar-Ilan-Universität, Israel.
Für ihren wertvollen Beitrag dazu sowie für ihr lebenslanges Engagement für Frauen- und Menschenrechte wird Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari mit dem Menschenrechtspreis 2024 der Ingrid zu Solms Stiftung ausgezeichnet.
Anne-Sophie Bertrand wurde in Paris geboren und studierte an der Royal Academy of Music in London bei Skaila Kanga, am Königlichen Konservatorium in Brüssel sowie bei den Harfenpädagoginnen Germaine Lorenzini und Catherine Michel. Sie ist Preisträgerin des Cardiff International Harp Contest und „Associate“ der Royal Academy of Music in London, wo sie 2018 als Visiting Professor berufen wurde.
Seit 2000 ist Anne-Sophie Bertrand Solo-Harfenistin des Sinfonieorchesters des Hessischen Rundfunks.
Als Solistin trat sie u.a. beim International Arts Festival in Peking, bei den Weilburger Schlosskonzerten, dem World Harp Congress in Cardiff, in der Wigmore Hall und im Purcell Room des Southbank Centre in London und in der Bolívar Hall Caracas auf, außerdem beim Heidelberger Frühling, dem Ernen Musik Festival (Schweiz), Prussia Cove (Großbritannien), dem Festival en Avesnois (Frankreich) und der Biennale für aktuelle Musik Cresc… Festival (Deutschland).
Anne-Sophie Bertrand unterrichtet an der Akademie für Tonkunst in Darmstadt und gibt regelmäßig Meisterkurse am Campos do Jordão (Brasilien), der Hochschule für Musik in Freiburg, dem Königlichen Konservatorium in Brüssel oder der Guildhall School for Music and Drama in London. Außerdem ist sie Jurymitglied bei der USA International Harp Competition in Bloomington/Indiana und beim Concours Français de la Harpe.
Bei drei internationalen Wettbewerben wurde sie bereits für die Interpretation Neuer Musik ausgezeichnet.
„Bertrands Beherrschung des Instruments zeigt sich in einem Spiel, das eine atemberaubende Synthese aus Eleganz, Schönheit und makelloser Technik offenbart. Eine hypnotisierende Poesie durchdringt Bertrands Interpretation des Ravel und aller folgenden Werke.“ (Ken Meltzer, Fanfare Zeitschrift, 2022)
Für ihre virtuose künstlerische Leistung und ihr jahrzehntelanges, innovatives Schaffen an der Harfe wird Anne-Sophie Bertrand mit dem Kulturpreis 2024 der Ingrid zu Solms Stiftung ausgezeichnet.
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