Gefahr beim Notar? Versteigerungen von Unternehmensanteilen und Rechten durch den Notar bergen Risiken
Posted by PM-Ersteller - 29/07/24 at 09:07:54 pmTeure Rechtsfallen könnten die Folge von falscher Beratung oder Ahnungslosigkeit sein. Was Auftraggeber wissen müssen, um die Fallstricke bei einer Notarversteigerung zu vermeiden.
Öffentliche Versteigerungen von Unternehmensanteilen und Rechten aller Art können gemäß Paragraph 383 BGB, der Legaldefinition, durch allgemein oder auf dieses Sachgebiet öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer, Gerichtsvollzieher oder Notare durchgeführt werden. In der Praxis lehnen Gerichtsvollzieher eine solche Beauftragung mit dem Verweis ab, dass geeignete öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer zur Verfügung stehen.
Spezielle Ausführungsregelungen durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer oder durch den Notar sind nicht gegeben. Dieses, eigentlich uralte, Rechtsgebiet ist hingegen nicht so unreguliert wie es zunächst scheint. Wer sich mit den einschlägigen Kommentaren beschäftigt, wird feststellen, dass sich ein in diesem Sachgebiet juristischer Laie schnell auf einem „Minenfeld“ befindet. Teure Rechtsfallen könnten die Folge von falscher Beratung oder Ahnungslosigkeit sein.
Die öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten gliedert sich in drei Abschnitte: die Generierung von Kaufinteressenten, die Besichtigung und der Versteigerungsvorgang.
Der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Pfandversteigerung gemäß Paragraph 1237 BGB öffentlich bekannt zu machen ist. Diese Bekanntmachung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Herstellung der Öffentlichkeit. Hier lauern die ersten großen Fallstricke. Wurde die Versteigerung nicht oder nicht angemessen öffentlich bekannt gemacht, ist sie rechtswidrig, und ein Zuschlag kann grundsätzlich nicht wirksam erteilt worden sein. Die rechtskonforme öffentliche Bekanntmachung bei Versteigerungen von Rechten wie Unternehmensanteile unterliegt umfangreichen Voraussetzungen.
Mit der Normierung der öffentlichen Bekanntmachung nach Paragraph 1237 Satz 1 BGB verwendet der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff. Der Norminhalt dieses unbestimmten Rechtsbegriffs kann ausschließlich durch Auslegung ermittelt werden. Die Auslegung ergibt drei Anforderungen an die öffentliche Bekanntgabe: eine personelle Anforderung, eine zeitliche Anforderung und eine Anforderung an qualitativ angemessene Reichweite.
Die Durchführung der Versteigerung hat nicht nur der Versteigerer, sondern auch der Notar, gemäß Paragraph 1237 BGB öffentlich in angemessener Art und Weise, was Zeitrahmen, Umfang und Veröffentlichungsmedien betrifft, anzukündigen. Hierbei sind – systematisch gesehen – genau dieselben Prinzipien zu beachten, die bei einer Versteigerungsankündigung durch den öffentlich bestellten vereidigten Versteigerer zu erfüllen sind.
Die Pfandversteigerung nach BGB ist der öffentliche Verkauf eines Pfandguts. Sie steht im Gegensatz zum freihändigen Verkauf. Der Verkauf eines Pfandguts wird gemäß Paragraph 1235 BGB im Wege der öffentlichen Versteigerung bestimmt, weil der Schuldner auf den Verkauf des Pfandguts keinerlei Einfluss hat. Die Öffentlichkeit ist das einzige Korrektiv. Die Öffentlichkeit soll sicherstellen, dass jede absichtliche Schädigung durch den Einfluss eines Einzelnen ausgeschlossen ist. Insbesondere im Fall von nicht marktgängigen, also nicht börsennotierten, Unternehmensanteilen oder anderen Rechten wird durch die Versteigerung eigens ein Markt geschaffen. Die örtliche sowie zeitliche Konzentration der Nachfrage auf diesem Markt soll die Verschleuderung der Rechte – das sind auch Unternehmensanteile – verhindern. Gegenüber dem Pfandnehmer ist durch die konzentrierte Nachfrage ausgeschlossen, dass der Gläubiger das Höchstgebot nach unten manipuliert und das Pfandgut selbst unter dem optimal erzielbaren Preis ersteigert. Eine solche Manipulation würde zu Lasten des Pfandschuldners gehen. Der Pfandgläubiger könnte sich in solch einem Fall dann noch, falls er durch den Versteigerungserlös nicht vollständig befriedigt wurde, anschließend im Wege einer weiteren gerichtlichen Beitreibung am Vermögen des Pfandschuldners bedienen. Die Gefahr der Verschleuderung des Pfandguts zu Gunsten eines der Beteiligten bestehe bei öffentlichen Pfandversteigerungen grundsätzlich, so wird in Rechtskreisen argumentiert, weil sie stets Notverkäufe darstellten. Ein häufig vermuteter Verschleuderungsvorwurf wird allerdings heute durch die erweiterte Möglichkeit einer Online-Live-Versteigerung relativiert. Dadurch wird ein erheblich größerer Bieterkreis erreicht, sowohl national wie international. Die Kommunikation über die althergebrachten Printmedien hat stark an Wirkung verloren. Deshalb ist heutzutage eine alleinige Pflichtanzeige lediglich im Bundesanzeiger oder in einer zur für öffentliche Bekanntmachungen berechtigten Tageszeitung nicht mehr ausreichend. Wie regelmäßig zu beobachten ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung einer öffentlichen Versteigerung durch Notare häufig über oben aufgeführte Kommunikationskanäle, in der Regel auch nur durch eine Minimalankündigung im Bundesanzeiger. Das ist nicht ausreichend, denn es entspricht nicht den zuvor ausgeführten, zwingend notwendigen Anforderungen an eine rechtskonforme öffentliche Bekanntmachung. Die Identifizierung und Generierung von Kaufinteressenten für Unternehmensanteile und andere Rechte muss unter Berücksichtigung der aktuellen M&A-Standards und nach den neuesten Grundsätzen der Bankfinanz- und Betriebswirtschaftslehre erfolgen. Für Notare ist die Durchführung von öffentlichen Versteigerungen eine von vielen Tätigkeiten. Versteigerungen kommen selten vor. Die Bevorratung von Mitarbeitern mit notwendigem M&A Knowhow ist für eine Notariatskanzlei wirtschaftlich fast nie sinnvoll. Deshalb ist mit dem vorhandenen Personal weder die angemessene und gesetzeskonforme öffentliche Bekanntmachung noch das Ausfindigmachen von Kaufinteressenten umsetzbar. Eine Übertragung der öffentlichen Bekanntmachung an den Pfandgläubiger oder dessen Beauftragten, wie zum Beispiel an Rechtsanwälte oder sonstige Dritte, bewirkt nicht die Erfüllung des Paragraphen 1237 BGB. Weil der Gläubiger gemäß Paragraph 1239 BGB „Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer“ immer das Recht hat, sich an der Versteigerung zu beteiligen, ist deshalb bei diesen beteiligten Personen Befangenheit zu unterstellen. Dem Pfandgläubiger könnte unterstellt werden, dass er durch die Wahl der Person des Versteigerers und damit die Auswahl der Art und Weise der Bekanntmachung die Veröffentlichung einseitig zu Lasten des Pfandschuldners willkürlich bestimmt. Es kann dem Pfandgläubiger ein fahrlässiger oder grob fahrlässiger Verschleuderungsvorwurf unterstellt werden, wenn von ihm durch die willkürlich und womöglich unzureichend angekündigte Versteigerung das Pfand an einen Käufer seiner Wahl oder gar an ihn selbst verkauft wurde. Insbesondere auch, da der Pfandgläubiger wegen des wahrscheinlich zu gering erzielten Versteigerungserlöses aufgrund sozusagen geheim gehaltener Versteigerung, aber auch aufgrund der Möglichkeit des Rückgriffs auf die verbleibende Restschuld zu Lasten des Schuldners Zugriff nehmen kann. Im einem sich möglicherweise anschließenden Insolvenzverfahren geht dies auch zu Lasten der übrigen Gläubiger. Im Klageverfahren könnte vom Pfandgeber der Nachweis verlangt werden, wer genau die öffentliche Bekanntmachung tatsächlich durchgeführt hat
Würde bei notariellen Versteigerungen der rechtskonformen Umsetzung des Paragraphen 1237 BGB nicht genügt, wäre die rechtskonforme öffentliche Bekanntmachung nicht bewirkt. Die öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten ist streitbefangen. Der Pfandgläubiger ist zunächst einmal bei nicht rechtskonform durchgeführter öffentlicher Versteigerung in Haftung, auch bedeutsam in Hinsicht auf die Insolvenz des Pfandgebers. Zum Beispiel könnte ein Insolvenzverwalter die Rechtmäßigkeit der öffentlichen Versteigerung bestreiten. Anzumerken ist, dass ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Deshalb sollten Pfandgläubiger bei Beauftragung eines Notars unbedingt zum eigenen Schutz die genaue Einhaltung des Paragraphen 1237 BGB in allen Aspekten zur Bedingung machen.¬
Ein Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung erfolgt gemäß Paragraph 445 BGB stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Korrelat dieses Gewährleistungsausschlusses ist die Besichtigung. Den Kaufinteressenten muss gemäß Versteigererverordnung die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Versteigerungsgut in angemessenem Zeitrahmen zu informieren. Das sollte analog auch bei einer Versteigerung durch den Notar gelten. Bei Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten erfolgt die Besichtigung über einen Datenraum. Der Datenraum stellt die Besichtigungsmöglichkeit des Pfandguts vor der Versteigerung dar. Obwohl der Gesetzgeber die Besichtigung von Unternehmensanteilen nicht speziell geregelt hat, hat auch der Notar bei der notariellen Versteigerung die Möglichkeit zur Besichtigung des Pfandguts über einen Datenraum zu ermöglichen. Für den Fall, dass obstruktive beziehungsweise rechtsunkundige Pfandgeber oder Pfandgläubiger die Bereitstellung der für den Datenraum notwendigen Daten verweigern oder verzögern, sind sie vom Notar oder Versteigerer auf die daraus zu ihrem Nachteil entstehenden Mindererlöse hinzuweisen.
Nicht nur der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer, sondern auch der Notar hat die Versteigerung gewissenhaft durchzuführen. Er steht in der Pflicht, alle Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die ein optimales Versteigerungsergebnis bewirken, damit ein höchstmöglicher Preis erzielt wird. Über die von Notaren in ihren Kanzleien durchgeführten Präsenzversteigerungen allein ist dies heutzutage eigentlich nicht mehr zu gewährleisten. Kaufinteressenten erwarten, dass ihnen neben der Abgabe von persönlichen, schriftlichen und telefonischen Geboten insbesondere die Möglichkeit der Gebotsabgabe über eine Online-Live-Versteigerungsplattform zur Verfügung gestellt wird. Kaum ein Kaufinteressent ist noch willens, zu einem Versteigerungstermin zu fahren mit dem Wissen, dass nur eine Person den Zuschlag erhält, besonders nicht bei einem weiten Anfahrtsweg. Bei öffentlichen Versteigerungen von Unternehmensanteilen, bei denen zumeist nur eine Position zum Aufruf kommt, hat aber nur ein Bieter die Chance auf Zuschlag. Das Angebot, sich an einer solchen Präsenzversteigerung zu beteiligen, wird kaum noch akzeptiert. Die Online-Live-Versteigerung mit Live-Stream ist im internationalen Versteigerungswesen längst der Standard. Dazu müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Das gilt für die Software für den persönlich zu erteilenden Online-Live-Zuschlag, geeignete Server sowie technische Ausrüstung und personelle Ausstattung. Die Einrichtung eines Live-Stream-Studios mit zwingend erforderlicher kurzer Latenzzeit bei Gebotsempfang und unter Nutzung eines deutschen Servers aufgrund DSGVO ist technisch, finanziell und personell sehr aufwendig. Für die Handhabung wird eingearbeitetes Fachpersonal benötigt, das eigens vorzuhalten oder zu beauftragen ist. Die Erfüllung dieser Standards rechnet sich nur bei regelmäßig durchgeführten Versteigerungen. Aus diesem Grunde werden bei Präsenzversteigerungen in einer Notarkanzlei eher nur solche Bieter erreicht, die lokal verortet sind. Da Notare zumeist nicht alle diese erwähnten Voraussetzungen zur Durchführung von rechtlich nicht angreifbaren öffentlichen Versteigerungen leisten können, lehnen viele Notare die öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten ab und verweisen auf geeignete öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer. Wenn der Pfandgläubiger dennoch einen Notar beauftragen möchte, sollte er sich, um Rechtsnachteile zu vermeiden, versichern lassen, dass der Notar eine Online-Live-Versteigerung mit Live-Stream leisten kann.
Nicht nur die Durchführung, sondern auch die rechtskonforme öffentliche Bekanntmachung muss in allen Aspekten dem Pfandgut angemessen sein. Der Pfandgläubiger beziehungsweise dessen Rechtsvertreter oder von ihm beauftragte Dritte darf als Befangener nicht selbst die öffentliche Bekanntmachung übernehmen. Im Streitfall könnte der Anwalt des Klägers die Herausgabe von Dokumenten als Beleg verlangen, dass der Notar als Versteigerer und unabhängige Instanz die öffentliche Bekanntmachung selbst vorgenommen hat. Der Notar darf außerdem diese Aufgabe nur an geeignete Dienstleister übertragen, wenn er diese zur Verschwiegenheit verpflichtet hat. Außerdem ist zu belegen, dass der mit der Versteigerung beauftragte Notar alle Möglichkeiten zur Gebotsannahme zur Verfügung gestellt hat. Wird dagegen verstoßen, könnte die Versteigerung angegriffen werden und sie müsste womöglich rückabgewickelt werden beziehungsweise es wäre Schadensersatz gegenüber Schuldner und Bieter zu leisten. Das könnte gravierende Folgen für den Gläubiger haben, falls die rechtlichen Grundsätze gemäß Paragraph 1237 Satz 1 BGB verletzt wurden. Bei Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Versteigerung haftet zunächst nicht der Notar, sondern der Auftraggeber. Bei fahrlässigem Handeln oder grob fahrlässigem Handeln haftet auch der Notar. Fast immer ist die Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten streitbefangen. Es handelt sich dabei zumeist um sehr hohe Schadensersatzansprüche, die entsprechend hohe Rechtskosten auslösen.
Das Unternehmen Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR kann aufgrund langjähriger Tätigkeit und ausgewiesener Expertise bei der öffentlichen Versteigerung von verpfändeten Unternehmensanteilen und Rechten aller Art wertvolle Hinweise aus der Praxis geben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
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Wöchentliches Clean-Up im Frankfurter Bahnhofsviertel
Posted by PM-Ersteller - 29/07/24 at 06:07:47 pmHWPL organisiert jeden Samstag Straßenreinigungen im Frankfurter Bahnhofsviertel. Freiwillige sammeln Müll entlang der Kaiserstraße, um die Umgebung zu verschönern und das Umweltbewusstsein zu fördern
Das Freiwilligenteam der internationalen Friedensorganisation, Heavenly Culture, World Peace, Restoration of Light (HWPL), führt zusammen mit lokalen Freiwilligen Straßenreinigungsaktivitäten im Bahnhofsviertel Frankfurts durch. Jeden Samstag um 13 Uhr versammeln sich engagierte Bürgerinnen und Bürger, um aktiv zur Verschönerung ihrer Nachbarschaft beizutragen.
Der Hauptbahnhof Frankfurt am Main ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt in Deutschland. Jeden Tag strömen tausende von Besuchenden durch die Tore des am zweithöchsten frequentierten Fernbahnhofs in Deutschland. Dieser erste Eindruck prägt ihre Wahrnehmung von Frankfurt. Das Ziel der Initiative ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung einer sauberen Umwelt, die eine einladende und positive Atmosphäre schafft, zu erhöhen und zu einer aktiven Beteiligung zu mobilisieren.
Robert Geiger, Koordinator des Freiwilligenteams, erläuterte die Bedeutung und den Hintergrund dieses Projekts und nutzte die Gelegenheit, junge Menschen zu ermutigen, eine zentrale Rolle bei der Umsetzung notwendiger Veränderungen zu übernehmen. Er betonte: „Eine angenehme und saubere Umgebung verbessert nicht nur die Lebensqualität, sondern hat auch positive Auswirkungen auf Gesundheit, Gesellschaft und Umwelt. Dies ist unsere Zeit, lassen Sie uns Veränderungen herbeiführen, lassen Sie uns Frieden schaffen durch Taten der Freiwilligenarbeit.“
Ab April findet das Clean-Up jeden Samstag um 13 Uhr auf der Kaiserstraße statt. Die Teilnehmenden rüsten sich mit Müllzangen und -tüten aus und beginnen, herumliegenden Müll zu sammeln. Sie sammeln Müll entlang der Kaiserstraße vom Hauptbahnhof bis zum Willy-Brandt-Platz und arbeiten gemeinsam daran, die Gegend sauber zu halten und zu zeigen, dass ihnen ihre Gemeinschaft am Herzen liegt.
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HWPL Deutschland e.V.
Frau Lisa Schnabel
Graf-Vollrath-Weg 6
60489 Frankfurt am Main
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fon ..: 01515 5417794
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HWPL ist eine internationale Friedensorganisation, die sich für globalen Frieden und die friedliche Beendigung von Kriegen in über 100 Ländern weltweit einsetzt. Als international agierende NGO mit Konsultationsstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ist sie ebenfalls mit der Abteilung für globale Kommunikation der Vereinten Nationen (DGC) verbunden. Durch Friedensarbeit, Bildungsprogramme und interreligiöse Dialoge arbeitet HWPL eng mit Vertretern aus Gesellschaft, Politik, Bildung und Religion zusammen, um in gemeinsamer Zusammenarbeit die Schaffung von Frieden voranzutreiben. Knapp eine Million Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Friedensinitiativen von HWPL weltweit und nehmen an lokalen Friedensprojekten und Bildungsprogrammen teil, um gute Rahmenbedingungen für Frieden in den einzelnen Ländern vor Ort zu schaffen.
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Maja Henke feiert 10 Jahre Ästhetik Henke
Posted by PM-Ersteller - 29/07/24 at 05:07:01 pmEin „Infusionnovation & Skinrevolution“ Cocktailfest für die Gesundheit
„Health is the new wealth“ ist zurzeit das Motto, daher war der Andrang beim „Infusionnovation & Skinrevolution“-Cocktailfest zum 10-jährigen Bestehen von MH-Ästhetik Henke riesig. Maja Henke begrüßte daher in ihrer Münchner Praxis viele illustre Gäste wie die Moderatoren Karen Webb Michael Sporer, die Schauspieler Vanessa Eichholz und Francis Fulton Smith, Charity-Lady Saskia Greipl-Konstantinidis und Ehemann Rechtsanwalt Stavros Konstantinidis sowie Modedesignerin Susanne Wiebe, die auf Maja Henkes Infusionen gegen ihre Long-Covid Erkrankung schwört. Moderatorin und Longevity-Fan Carola Ferstl, die verriet, dass sie nach München zieht, ist auch von ihren Infusionstheraphien begeistert.
Die renommierte Chirurgin und Fachärztin für ästhetischen Medizin, die auch als Helikopter-Notfallmedizinerin arbeitete, zog nach Paris und Dubai Abstechern vor 10 Jahren ihre heutigen Praxisräume. Mit minimal invasiven und innovativen Behandlungstechniken der neuesten Generation setzt Maja Henke auf High Tech unter der Haut, damit sich ihre Kunden in ihrer Haut rundum wohlfühlen und auch von innen heraus wieder strahlen. Aber auch ihre hoch dosierten Power-Infusionen, die auf jeden Patienten maßgeschneidert werden, sind ihre absolute Spezialität zur Prävention oder werden zum Entgiften der Leber, gegen hohe Cholesterinwerte, bei Migräne, Long Covid, usw. eingesetzt. Nicht umsonst gilt die Medizinerin in Deutschland als eine Vorreiterin der „flüssigen Medizin“.
Flüssiges für die Gesundheit und Schönheit wurde natürlich auch serviert: First 8 Kombucha, Römmerts Prosecco ohne Alkohol und Hallstein Wasser, denn nur ein besonders reines Wasser hydriert perfekt, entgiftet und sorgt so für den „Glow“-Effekt. Bei ein paar Gläsern, köstlichem gesunden Catering vom lokalen Start-up felicitartes fachsimpelten über die neuesten Gesundheitstrends u.a. Opernsängerin Ann-Katrin Naidu, Schauspielerin Simone Ascher (Watzmann ermittelt), Vladimir Duvnjak, Generalkonsul der Republik Kroatien, Dr. Stephan Gass, Chefarzt München Klinik, Influencerin Julia Haupt, und die Politiker Maxi Böltl, MdL, Daniela Ludwig, MdB, sowie Florian Hahn, MdB, der Lebensgefährte von Maja Henke sowie Netzwerkerin und Unternehmerin Saina Bayatpour und Schauspieler und Sänger Manuel Cortez, die vor Vorfreude auf ihre Hochzeit strahlten.
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Maja Henke – Fachärztin für Chirurgie und Inhaberin von Ästhetik Henke
Die ausgebildete Fachärztin für Chirurgie und erfahrene Notfallmedizinerin ist als niedergelassene Ärztin mit eigener Praxis seit 2011 im Fachbereich der ästhetischen Medizin tätig. Ihr Schwerpunkt liegt in minimal invasiven Behandlungstechniken zur Modellage sowie Straffung von Gesicht, Dekolleté und Körper. Ihre Patienten sollen sich in ihrer Haut rundum wohlfühlen und auch von innen heraus wieder strahlen. Ihre hoch dosierten Power-Infusionen, die nach intensiven Vorgesprächen mit den Patienten maßgeschneidert werden, verhelfen Körper und Geist zu neuer Energie.
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